Infomarkt / Daxlanden
Infostände
TransnetBW informiert über das Projekt
Der Neubau des Umspannwerks Daxlanden ist Teil einer Reihe von Maßnahmen in Mittel- und Südbaden. Um die Übertragungsfähigkeit in Nord-Süd-Richtung zu erhöhen, plant TransnetBW, die 220-Kilovolt-Freileitung zwischen den Umspannwerken Daxlanden und Eichstetten durch eine 380-Kilovolt-Leitung zu ersetzen. Abgesehen von kleinräumigen Anpassungen ändert sich der Leitungsverlauf dadurch nicht.
Hier auf dem Infomarkt können Sie sich an Infoständen über die einzelnen Projektbestandteile und deren Umsetzung informieren und sich mit Experten persönlich austauschen.
Dialog
Experten stehen Rede und Antwort
Unsere Experten stehen während der Veranstaltung für den Austausch bereit. Besuchen Sie unsere digitalen Veranstaltungsräume und informieren Sie sich „live“ über den
aktuellen Projektstatus.
Expert Talk 1
25.05.2023 / 10:30 – 11:30 UhrMarkus Nuoffer – Allgemeines zum WAFB-Projekt
/ Diskussion beitretenExpert Talk 2
25.05.2023 / 10:30 – 11:30 UhrFriederike Pförtner – Rechtliche Grundlagen zur Höherauslastung
/ Diskussion beitretenExpert Talk 3
25.05.2023 / 10:30 – 11:30 UhrGernot Tuschewitzki – Stand der gutachterlichen Untersuchungen
/ Diskussion beitretenInformationsmaterial zum herunterladen
FAQs zum Projekt
Die Energiewende ist eine große Herausforderung für die Strominfrastruktur in Deutschland und damit auch für die Versorgungssicherheit. Die notwendigen regulierenden Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in das Netz, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Ausfälle zu verhindern, steigen von Jahr zu Jahr. Die Anforderungen an die Stromnetze werden künftig noch weiter zunehmen. Um die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Süd- und Westdeutschland auch in Zukunft zu erhalten, sind Anpassungen im Höchstspannungsnetz erforderlich. Sie dienen dazu, die Übertragungskapazität zu erhöhen und das Netz durch eine stärkere Vermaschung leistungsfähiger und damit stabiler zu machen. Eine dieser Anpassungsmaßnahmen ist die 380-kV-Netzverstärkung Urberach – Weinheim – Daxlanden. Mit ihr wird das Übertragungsnetz im Bereich zwischen Frankfurt am Main und Karlsruhe noch leistungsfähiger gemacht. So können Überlastungen der bestehenden Leitungen künftig vermieden werden. Damit stärken die Übertragungsnetzbetreiber die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg.
Das Verfahren, welches das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) im ersten Verfahrensschritt für die 380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe vorsieht, heißt Bundesfachplanung. Es ersetzt für bundesländerübergreifende und grenzüberschreitende Vorhaben das Raumordnungsverfahren. Die Bundesfachplanung soll mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen die Planung der dringend benötigten Leitungen beschleunigen. Die Verantwortung für dieses Verfahren liegt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Gegenstand des Verfahrens ist ein bis zu ein Kilometer breiter Trassenkorridor, den die BNetzA als Abschluss des Verfahrens festlegt.
Nein, die Netzverstärkung wird in der Bundesfachplanung und dem anschließenden Planfeststellungsverfahren genehmigt. Der Umbau der Umspannwerke wird hingegen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) genehmigt.
Ein Trassenkorridor ist ein bis zu 1.000 Meter breiter Streifen, den die Bundesnetzagentur bei Projekten wie ULTRANET und der 380-kV-Netzverstärkung Weinheim – Karlsruhe im Rahmen der Bundesfachplanung als ersten Genehmigungsschritt festlegt. Gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz ist ein Trassenkorridor ein Gebietsstreifen, innerhalb dessen die Stromleitung raumverträglich verlaufen kann. Einen solchen Trassenkorridorvorschlag reicht TransnetBW in den Antragsunterlagen auf Bundesfachplanung ein und prüft im Verfahren außerdem in Frage kommende Alternativen.
Auf der Grundlage der Bundesfachplanung werden im Planfeststellungsverfahren als zweiten und abschließenden Genehmigungsschritt der Trassenverlauf und die technische Umsetzung konkretisiert.
Leitungskategorien (LK) beschreiben die technischen Anforderungen an den Bau einer Leitung bei einer Netzverstärkung. Basis für die Aufstellung von Leitungskategorien sind bestehende Leitungen. Wie müssen diese verändert werden, um mit möglichst wenig Eingriffen für Um-welt und Natur eine Netzverstärkung zu realisieren? Für die 380-kV-Netzverstärkung hat TransnetBW insgesamt sechs Leitungskategorien aufgestellt. Leitungskategorie 1 steht für den geringstmöglichen Eingriff, das heißt Optimierungsmaßnahmen in der Netztopologie. Sie kommt bei diesem Projekt nicht zum Tragen. Ein kompletter Neubau der bestehen-den Leitung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Es kön-nen jedoch Teilstücke als kleinräumige Umfahrungen neu gebaut werden.Die Nummerierung der Leitungskategorien stellt eine Rangfolge dar: je niedriger die Zahl, desto geringer der Einsatz.
LK 1 OPTMIERUNG: Verbesserung des Leitungs- betriebs, zum Beispiel durch Erhöhung des Leistungsflusses
LK 2 ERTÜCHTIGUNG: Nutzung bestehender Masten mit kleineren Anpassungen, z. B. Tausch von Isolatoren oder Leiterseilen
LK 3 UMBAU: Großteils Nutzung bestehender Masten, nur vereinzelt Bau neuer Masten
LK 4 ERSATZNEUBAU: Abbau einer bestehenden Leitung und Neubau in demselben Trassenkorridor
LK 5 PARALLELNEUBAU: Neubau einer Leitung neben einer bestehenden Leitung oder neben einer Autobahn
LK 6 NEUBAU: Neubau einer Leitung
Durch die vorhandene Spannung und den Stromfluss entstehen um die Leitung, ähnlich wie bei Elektrogeräten, elektrische und magnetische Felder. Die Stärke der Felder und damit auch die spürbaren Auswirkungen nehmen mit zunehmender Entfernung von der eigentlichen Quelle ab.
Daher gibt es Richtwerte dafür, welche Entfernungen zu Stromleitungen eingehalten werden müssen, um die Grenzwerte für die Feldstärken sicherzustellen. Darüber hinaus können elektrische Felder sehr leicht abgeschirmt werden. Daher liegt bei Stromleitungen keine Strahlung, sondern eine räumliche begrenzte Beeinflussung durch diese Felder vor.
TransnetBW bietet bereits im Vorfeld der formellen Verfahren interessierten Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Informations- und Dialogveranstaltungen an. Die Öffentlichkeit hat hierbei die Möglichkeit frühzeitig Anregungen und Bedenken zu äußern.
Im Rahmen der Bundesfachplanung informiert die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit zunächst durch eine sogenannte Antragskonferenz, in der die in der Bundesfachplanung zu untersuchenden Varianten für den Trassenkorridor diskutiert werden. Diese ist öffentlich und bietet die Möglichkeit, sich zu den vorgesehenen Korridorvarianten zu äußern. Anschließend werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt, und die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich zu äußern und diese Äußerungen mit der Bundesnetzagentur sowie den Vorhabenträgern zu erörtern. Nach Abschluss der Bundesfachplanung bestimmt die Bundesnetzagentur den für das Planfeststellungsverfahren maßgeblichen Trassenkorridor. Vor Beginn des formellen Planfeststellungsverfahrens, in dem der genaue Verlauf der Trasse festgelegt wird, werden die Anrainer, die von der Trassenführung betroffen sind, von den Unternehmen frühzeitig über den Stand und die nächsten Schritte im Projekt informiert. Auch im Planfeststellungsverfahren werden die beiden für die Bundesfachplanung vorgegebenen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Antragskonferenz und öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen mit Möglichkeit zur Äußerung sowie Erörterung) durchgeführt.