Die Netzverstärkung GRAFENRHEINFELD-KUPFERZELL-GROSSGARTACH
Die 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach (Vorhaben 20 aus dem Bundesbedarfsplan) erstreckt sich über die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern und dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in diesem Bereich. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW und besteht aus drei Abschnitten:
- Abschnitt 1: Grafenrheinfeld – Punkt Rittershausen (B125)
- Abschnitt 2: Punkt Rittershausen – Kupferzell (LA 0348)
- Abschnitt 3: Kupferzell – Großgartach (LA 0316)

Die Abschnitte 2 und 3 liegen in der Zuständigkeit von TransnetBW.
Aktuell befindet sich der Genehmigungsprozess für die Leitungsmaßnahmen in der Planfeststellung.
Abschnitt 2

Die Netzverstärkung zwischen Kupferzell und dem Punkt Rittershausen (Gemeinde Gaukönigshofen) erfolgt durch die Auflage eines zweiten Stromkreises auf die Bestandsleitung.
Abschnitt 3

Im Zuge der Netzverstärkungsmaßnahme wird die Bestandsleitung zwischen Kupferzell und Großgartach zurückgebaut und durch eine neue 380-kV-Freileitung mit neuen Masten und Leiterseilen ersetzt. Dieser Ersatzneubau erfolgt weitestgehend in der bestehenden Leitungstrasse.
Die Netzverstärkung erhöht die Leistungsfähigkeit des Übertragungsnetzes in der Region und trägt zur Integration der dort erzeugten erneuerbaren Energie in das Übertragungsnetz bei.
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FAQs zum Projekt
Netzverstärkung bezeichnet Maßnahmen, die eine Änderung oder Erweiterung bzw. eine Errichtung beinhalten, z.B. durch die Zu- und Umbeseilung von Stromkreisen oder den Neubau von Leitungen in bestehenden oder parallelen Trassen. Dagegen umfasst ein Netzausbau den Neubau von Leitungen in neuen Trassen. Doch erst, wenn sowohl die Möglichkeiten der Optimierung des bestehenden Betriebs von Leitungen (Netzoptimierung) als auch der Netzverstärkung ausgeschöpft sind, darf ein Netzausbau in Betracht gezogen werden (NOVA-Prinzip).
Die Energiewende bedeutet eine große Herausforderung für die Strominfrastruktur in Deutschland und damit auch für die Versorgungssicherheit. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Abschalten der Kernkraftwerke sind von Jahr zu Jahr mehr Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in das Stromnetz notwendig, um Ausfälle zu verhindern und eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Stromnetze werden künftig noch weiter zunehmen. Um die Versorgungssicherheit der Menschen und der Unternehmen im nordöstlichen Bereich Baden-Württembergs auch in Zukunft zu gewährleisten, sind Anpassungen im Höchstspannungsnetz erforderlich. Sie dienen dazu, die Übertragungskapazität zu erhöhen sowie das Netz leistungsfähiger und damit stabiler zu machen. Eine dieser Anpassungsmaßnahmen ist die 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach. Mit ihr wird das Übertragungsnetz im Bereich zwischen Grafenrheinfeld bei Schweinfurt in Unterfranken und Leingarten im Landkreis Heilbronn noch leistungsfähiger gemacht. Unzulässige Überlastungen der bestehenden Leitungen können somit künftig vermieden werden.
Beim Ausbau von Höchstspannungsleitungen im Wechselstrombereich ist der Einsatz von Erdkabeln in Deutschland bisher nicht Stand der Technik. Die Möglichkeit des Einsatzes von Erdkabeln in der Höchstspannungsebene regelt der Gesetzgeber in unterschiedlichen Gesetzen. Hierzu zählen maßgeblich das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Im Dezember 2015 hat der Deutsche Bundestag den Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen eingeführt. Um den Einsatz von Erdkabeln im Wechselstromübertragungsnetz zu testen, sind im BBPlG konkrete Pilotprojekte festgelegt. Bei der 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach handelt es sich um einen 3-Phasen-Wechselstrom, d.h. einen Wechselstrom mit drei stromführenden Leitungen (Drehstrom). Die Maßnahme ist im Bundesbedarfsplan nicht als Pilotprojekt für den Einsatz von Erdkabeln bezeichnet. Für eine Erdverkabelung der Leitungsanlage gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.
Die TransnetBW informiert die Öffentlichkeit im Rahmen der Planung und Umsetzung des Vorhabens stets über alle Schritte und bietet, wo möglich, die Gelegenheit, sich in den Prozess einzubringen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, frühzeitig Anregungen und Bedenken zu äußern, die von der TransnetBW aufgenommen und geprüft werden. Darüber hinaus bietet die Bundesnetzagentur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit an. Hier besteht die Möglichkeit, an öffentlichen Antragskonferenzen teilzunehmen. Die Planfeststellungsunterlagen werden öffentlich oder elektronisch ausgelegt. Institutionen und Personen, die dazu fristgerecht Stellungnahmen und Einwendungen einreichen, werden auch zu den Erörterungsterminen eingeladen, im Rahmen dessen die Stellungnahmen und Einwendungen diskutiert werden.
Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ist am 29. Mai 2020 in Kraft getreten und gilt bis Ende 2022. Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass auch während der Einschränkungen des täglichen Lebens zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, Planungs- und Genehmigungsverfahren, wie z.B. die Netzbauprojekte der TransnetBW, ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Konkret bedeutet dies, dass Verfahrensschritte wie die Auslegung von Unterlagen, öffentliche Bekanntmachungen, oder Antragskonferenzen und mündliche Verhandlungen in dieser Zeit auch online durchgeführt werden können.