Netzverstärkung Badische Rheinschiene

Großprojekt Netzverstärkung

Badische Rheinschiene

Für eine erfolgreiche Energiewende spielt nicht nur die Förderung erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle, sondern auch der Ausbau des Übertragungsnetzes. Nur so kann in Zeiten steigender Anforderungen an das Stromnetz sichergestellt werden, dass der Strom vom erzeugungsstarken Norden in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands transportiert wird.

Eines der Projekte, das zum erfolgreichen Gelingen der Energiewende beitragen soll und welches das Stromnetz fit für die Zukunft macht, ist das Großprojekt „Netzverstärkung Badische Rheinschiene“. Gemäß des NOVA-Prinzips „Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau“ trägt das Vorhaben mit vergleichsweise wenig Eingriffen in den ländlichen Raum dazu bei, eine bereits bestehende 220-Kilovolt-Stromtrasse mithilfe eines Ersatzneubaus der Masten auf 380 Kilovolt zu verstärken. Die Trasse erstreckt sich zwischen Daxlanden bei Karlsruhe und Eichstetten am Kaiserstuhl bei Freiburg. Auch umfasst das Projekt die Modernisierung von insgesamt sechs Umspannwerken entlang der Trasse.

Die Netzverstärkungsmaßnahme der Strom-Freileitungstrasse ist als Vorhaben Nr. 21 im Bundesbedarfsplan enthalten, welcher alle in Deutschland benötigten Leitungsbauvorhaben auflistet. Für die verschiedenen Leitungsabschnitte sowie die Um- und Neubauten der Umspannwerke laufen derzeit die Genehmigungsverfahren oder sind in Vorbereitung.

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie weiter unten auf dieser Website. Außerdem werden häufig gestellte Fragen zu unterschiedlichen Themenblöcken beantwortet.

UW Bühl
UW Daxlanden
Spatenstich in Willstätt

Umspannwerk Bühl

Alle aktuellen Informationen zu Maßnahmen in Bühl finden Sie hier zum Download:

FAQs zum Projekt

Die Energiewende ist eine große Herausforderung für die Strominfrastruktur in Deutschland und damit auch für die Versorgungssicherheit. Die notwendigen regulierenden Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in das Netz, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Ausfälle zu verhindern, steigen von Jahr zu Jahr. Die Anforderungen an die Stromnetze werden künftig noch weiter zunehmen. Um die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Süd- und Westdeutschland auch in Zukunft zu erhalten, sind Anpassungen im Höchstspannungsnetz erforderlich. Sie dienen dazu, die Übertragungskapazität zu erhöhen und das Netz durch eine stärkere Vermaschung leistungsfähiger und damit stabiler zu machen. Eine dieser Anpassungsmaßnahmen ist die 380-kV-Netzverstärkung Urberach – Weinheim – Daxlanden. Mit ihr wird das Übertragungsnetz im Bereich zwischen Frankfurt am Main und Karlsruhe noch leistungsfähiger gemacht. So können Überlastungen der bestehenden Leitungen künftig vermieden werden. Damit stärken die Übertragungsnetzbetreiber die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg.

Das Verfahren, welches das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) im ersten Verfahrensschritt für die 380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe vorsieht, heißt Bundesfachplanung. Es ersetzt für bundesländerübergreifende und grenzüberschreitende Vorhaben das Raumordnungsverfahren. Die Bundesfachplanung soll mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen die Planung der dringend benötigten Leitungen beschleunigen. Die Verantwortung für dieses Verfahren liegt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Gegenstand des Verfahrens ist ein bis zu ein Kilometer breiter Trassenkorridor, den die BNetzA als Abschluss des Verfahrens festlegt.

Nein, die Netzverstärkung wird in der Bundesfachplanung und dem anschließenden Planfeststellungsverfahren genehmigt. Der Umbau der Umspannwerke wird hingegen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) genehmigt.

Ein Trassenkorridor ist ein bis zu 1.000 Meter breiter Streifen, den die Bundesnetzagentur bei Projekten wie ULTRANET und der 380-kV-Netzverstärkung Weinheim – Karlsruhe im Rahmen der Bundesfachplanung als ersten Genehmigungsschritt festlegt. Gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz ist ein Trassenkorridor ein Gebietsstreifen, innerhalb dessen die Stromleitung raumverträglich verlaufen kann. Einen solchen Trassenkorridorvorschlag reicht TransnetBW in den Antragsunterlagen auf Bundesfachplanung ein und prüft im Verfahren außerdem in Frage kommende Alternativen.

Auf der Grundlage der Bundesfachplanung werden im Planfeststellungsverfahren als zweiten und abschließenden Genehmigungsschritt der Trassenverlauf und die technische Umsetzung konkretisiert.

Leitungskategorien (LK) beschreiben die technischen Anforderungen an den Bau einer Leitung bei einer Netzverstärkung. Basis für die Aufstellung von Leitungskategorien sind bestehende Leitungen. Wie müssen diese verändert werden, um mit möglichst wenig Eingriffen für Um-welt und Natur eine Netzverstärkung zu realisieren? Für die 380-kV-Netzverstärkung hat TransnetBW insgesamt sechs Leitungskategorien aufgestellt. Leitungskategorie 1 steht für den geringstmöglichen Eingriff, das heißt Optimierungsmaßnahmen in der Netztopologie. Sie kommt bei diesem Projekt nicht zum Tragen. Ein kompletter Neubau der bestehen-den Leitung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Es kön-nen jedoch Teilstücke als kleinräumige Umfahrungen neu gebaut werden.Die Nummerierung der Leitungskategorien stellt eine Rangfolge dar: je niedriger die Zahl, desto geringer der Einsatz.

LK 1 OPTMIERUNG: Verbesserung des Leitungs- betriebs, zum Beispiel durch Erhöhung des  Leistungsflusses

LK 2 ERTÜCHTIGUNG: Nutzung bestehender  Masten mit kleineren Anpassungen, z. B. Tausch  von Isolatoren oder Leiterseilen

LK 3 UMBAU: Großteils Nutzung bestehender  Masten, nur vereinzelt Bau neuer Masten

LK 4 ERSATZNEUBAU: Abbau einer bestehenden Leitung und Neubau in demselben Trassenkorridor

LK 5 PARALLELNEUBAU: Neubau einer Leitung neben einer bestehenden Leitung oder neben  einer Autobahn

LK 6 NEUBAU: Neubau einer Leitung

Durch die vorhandene Spannung und den  Stromfluss entstehen um die Leitung, ähnlich wie bei Elektrogeräten, elektrische und magnetische Felder. Die Stärke der Felder und damit auch die spürbaren Auswirkungen nehmen mit zunehmender Entfernung von der eigentlichen Quelle ab.

Daher gibt es Richtwerte dafür, welche Entfernungen zu Stromleitungen eingehalten werden müssen, um die Grenzwerte für die Feldstärken sicherzustellen. Darüber hinaus können elektrische Felder sehr leicht abgeschirmt werden. Daher liegt bei Stromleitungen keine Strahlung, sondern eine räumliche begrenzte Beeinflussung durch diese Felder vor.

TransnetBW bietet bereits im Vorfeld der formellen Verfahren interessierten Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Informations- und Dialogveranstaltungen an. Die Öffentlichkeit hat hierbei die Möglichkeit frühzeitig Anregungen und Bedenken zu äußern.

Im Rahmen der Bundesfachplanung informiert die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit zunächst durch eine sogenannte Antragskonferenz, in der die in der Bundesfachplanung zu untersuchenden Varianten für den Trassenkorridor diskutiert werden. Diese ist öffentlich und bietet die Möglichkeit, sich zu den vorgesehenen Korridorvarianten zu äußern. Anschließend werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt, und die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich zu äußern und diese Äußerungen mit der Bundesnetzagentur sowie den Vorhabenträgern zu erörtern. Nach Abschluss der Bundesfachplanung bestimmt die Bundesnetzagentur den für das Planfeststellungsverfahren maßgeblichen Trassenkorridor. Vor Beginn des formellen Planfeststellungsverfahrens, in dem der genaue Verlauf der Trasse festgelegt wird, werden die Anrainer, die von der Trassenführung betroffen sind, von den Unternehmen frühzeitig über den Stand und die nächsten Schritte im Projekt informiert. Auch im Planfeststellungsverfahren werden die beiden für die Bundesfachplanung vorgegebenen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Antragskonferenz und öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen mit Möglichkeit zur Äußerung sowie Erörterung) durchgeführt.